BTTV hat geschrieben:
[...] Saison 2019/2020 ist abgeschlossen
Alle Sportverbände haben Diskussionen darüber geführt, wie eine Spielzeit beendet und gewertet werden kann. Im Tischtennissport wurde die Spielzeit 2019/2020 deutschlandweit abgebrochen. Über die Wertung innerhalb des BTTV ist viel diskutiert, kommuniziert und letztendlich juristisch entschieden worden. Nur so viel an dieser Stelle: Es gab keine Lösung, die mit einer „normalen“ Spielzeit vergleichbar ist und die allen Vorstellungen der Vereine bzw. Mannschaften gerecht wird.
Der BTTV bedankt sich für das Verständnis zum Abbruch und zur Wertung der Spielzeit 2019/2020 und bedauert ausdrücklich, dass nicht alle Wünsche der Vereine realisiert werden konnten.
Momentanes Verbot des TT-Betriebs
Seit vielen Wochen durfte kein Tischtennis mehr gespielt werden; am heutigen Tag ist es auch noch nicht möglich, den TT-Sport in Bayern wieder auszuüben. Die Kontaktbeschränkungen und die behördlichen Vorgaben erlauben derzeit nicht einmal einen Trainingsbetrieb unter Einhaltung entsprechender Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Uns ist allen bewusst, dass unsere Sportart für eine Lockerung von Beschränkungen – insbesondere durch die sportartspezifische Einhaltung der Abstandsregel – prädestiniert ist.
Der BTTV hat dies gegenüber dem zuständigen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mehrfach geäußert – allerdings ohne mediale Effekthascherei; eine entsprechende Antwort auf die BTTV-Vorschläge liegt vor. Seien Sie versichert, dass wir nach wie vor in Kontakt mit den zuständigen Behörden stehen und uns nachdrücklich für unsere Sportart einsetzen.
Der BTTV bedankt sich bei allen Vereinen und Spielern, die ihr Interesse und ihre Bereitschaft an einer Wiederaufnahme des TT-Betriebs bekundet und dies auch gegenüber Politikern so geäußert haben.
Wiederaufnahme des TT-Betriebs
Wir erhoffen uns eine baldige Lockerung der Beschränkungen. Sollte es wieder erlaubt sein, in den TT-Trainingsbetrieb einzusteigen, wird dies nur unter bestimmten Auflagen möglich sein. Der BTTV hat für den Fall der Öffnung ein Schutzkonzept mit Hygiene- und Verhaltensregeln erstellt, das selbstverständlich bei konkreten Lockerungen für den Amateursport in Bayern aktuell veröffentlicht und den Vereinen zur Kenntnis gebracht wird. Im Konzept sind die allgemeinen Vorgaben des DOSB und des DTTB ebenso berücksichtigt wie die ministeriellen Vorgaben aus Bayern.
Übrigens: Die Kaderspieler des BTTV dürfen mit behördlicher Erlaubnis und unter strengen Auflagen gemäß der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung seit dem 11. Mai in Kleingruppen trainieren. Dies war keine Entscheidung des BTTV und damit auch in keinster Weise eine „Diskriminierung“ seiner Amateursportler. Für den Leistungssportbereich wird das Schutzkonzept schon ausgegeben, welches aber mangels Erlaubnis noch keine Anwendung im Vereinsbereich finden kann.
Ein Bestandteil des Konzeptes für den TT-Sport in Bayern bei einer Lockerung wird die Benennung eines „Hygiene-Beauftragten“ in den Vereinen sein.
Mit den folgenden Informationen können sich die Mitgliedsvereine schon vor der Erlaubnis der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs darauf vorbereiten:
a) Bzgl. der Aufgabenstellung des Hygiene-Beauftragten ist zu sagen, dass er die zentrale Anlaufstelle für Rückfragen im Verein sein soll. Es ist keinem Sportverband zuzumuten, dass alle Spieler direkt beim Verband nachfragen, zumal auch (evtl. zusätzliche) örtliche Auflagen vorhanden sein können. Der Hygiene-Beauftragte soll die Maßnahmen im Verein grundsätzlich initiieren und überwachen. Dies bedeutet natürlich nicht, dass er bei jeder Trainingseinheit persönlich anwesend sein muss. Aber er muss sämtliche organisatorische und technische Maßnahmen einleiten, die den Teilnehmern am Trainingsbetrieb auch bei jeder Aktualisierung kommuniziert werden müssen. Hierzu hat der DTTB bereits Informationsmaterial erstellt, und auch der BTTV wird zum Zeitpunkt von Lockerungen der Beschränkungen weitere – dann immer aktualisierte – Informationen geben.
b) Bzgl. der Bekanntgabe eines Hygiene-Beauftragten steht im Vereins-Adminbereich von click-TT dieselbe Funktionalität wie für Abteilungsleiter, Sportwart, etc. zur Verfügung. Mit der Zuweisung der Funktion wird die betreffende Person auf der Seite der Vereinsfunktionäre auch öffentlich angezeigt.
Der BTTV bedankt sich schon jetzt und vorab dafür, dass die Mitgliedsvereine und deren Spieler das Schutzkonzept des BTTV mit den Hygiene- und Verhaltensregeln konsequent einhalten, damit alle Personen bestmöglichen Gesundheitsschutz erfahren und Lockerungsmaßnahmen für unseren Sport nicht zurückgenommen werden müssen.
Wiederaufnahme des TT-Wettspielbetriebs
Wann beginnt die Saison 2020/2021? Wie und mit welchen Rahmenbedingungen wird der Spielbetrieb möglich sein? Wird es Einschränkungen geben?
Alle diese Fragen können zum jetzigen Zeitpunkt von niemandem auch nur ansatzweise beantwortet werden. Aber trotz des Fehlens von Empfehlungen, wann, wie und mit welchen Besonderheiten ein Spielbetrieb durchgeführt werden könnte, muss jetzt „irgendwie“ geplant werden, denn die Termine für die kommende Saison sind unverändert geblieben.
Der BTTV „plant“ deshalb zum jetzigen Zeitpunkt mit einer größtenteils „normalen“ Spielzeit!
Zu dieser Planung gehört die am 16. Mai beginnende und am 10. Juni abgeschlossene Vereinsmeldung, mit der die Mitgliedsvereine des BTTV die Teilnahme von Mannschaften am Spielbetrieb melden.
Der BTTV bittet seine Mitgliedsvereine, diese Meldung so vorzunehmen, als ob es eine „normale“ Spielzeit wäre.
Damit kein Verein befürchten muss dafür „bestraft“ zu werden, eine fristgerecht abgegebene Meldung wegen der Umstände einer fortwährenden Krise nicht mehr aufrecht erhalten zu können und zurückziehen zu müssen, hat der Verbandsausschuss folgende Ausnahme von der RVStO beschlossen:
Rückzüge von gemeldeten Mannschaften in Bezirksklassen und Bezirksligen sowie im gesamten Seniorenbereich werden bis zum 31.12.2020 finanziell nicht sanktioniert!
Sollte sich im Laufe der nächsten Wochen herausstellen, dass eine Spielzeit nicht „normal“ absolviert werden kann, wird es Alternativen geben (müssen). Eine Arbeitsgruppe im Deutschen Tischtennis-Bund berät gerade darüber, welche Passagen der Wettspielordnung so geändert werden können, dass im Falle von behördlichen Beschränkungen immer noch ein Wettspielbetrieb möglich ist. Dies schließt eine eventuelle nochmalige Meldung ein, die natürlich nur dann angewendet werden würde, wenn es zu massiven Abweichungen von der jetzigen Vereinsmeldung kommt.
Nachfolgend steht dann die Mannschaftsmeldung vom 20. Juni bis 1. Juli an, in der die Vereine die personelle Besetzung ihrer Mannschaften melden.
Der BTTV dankt allen Spielerinnen und Spielern für ihre Bereitschaft, wieder an einem Wettspielbetrieb teilzunehmen. Der Verband sorgt für einen bestmöglichen Gesundheitsschutz.
Zum jetzigen Zeitpunkt werden alle Vorgaben der WO zur Mannschaftsmeldung angewendet. Dies gilt auch für die bundesweit einheitlichen Vorgaben zum RES-Vermerk, auch wenn die Rückrunde 2019/2020 nicht vollständig gespielt werden konnte. [...]