kleine Regelkunde aus gegebenem Anlass:
Zitat:
WO G 20 Spielbereitschaft, verspäteter Beginn
Jedes Spiel hat pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit zu beginnen. Der Heimverein hat für die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu sorgen. Die beiden Mannschaften müssen zumindest vor dem Spiel zur Begrüßung Aufstellung nehmen.
Bei verspätetem Antreten einer Mannschaft bis zu 30 Minuten nach festgesetztem Spielbeginn ist das Spiel in jedem Fall unter Protest auszutragen. Die Begründung für das zu späte Antreten einer Mannschaft ist durch diese unverzüglich dem zuständigen Spielleiter schriftlich mitzuteilen. Davon ist in der Regel die Wertung eines ordnungsgemäß ausgetragenen Spieles nicht berührt.
Bei einer Verspätung über 30 Minuten kann die gegnerische Mannschaft das Spiel verweigern. [...]