Fr 23. Sep 2011, 08:20
„Wie verhalte ich mich, wenn mein Gegner mit einem nicht zugelassenen Schlägerbelag spielen will?“
1. Verbot von glatten Langnoppen - Belägen:
Diese Frage wurde auf einigen Kreistagen, an denen ich als Vertreter des Bezirks Obb. teilnahm, heftig diskutiert. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass die Punktspiele der nächsten Saison nicht unter unschönen Schläger-Diskussionen leiden, wenn nicht zugelassene Beläge verwendet werden. Ich bin nämlich überzeugt, dass sich die Problematik im Laufe der nächsten Saison von selbst erledigt, wenn diese Beläge nicht mehr verkauft werden. Dennoch hat sich der Schiedsrichterausschuss, Dr. Torsten Küneth und Joachim Car ausgiebig mit diesen Fragen beschäftigt. Auf Grund der Empfehlungen des Schiedsrichterausschusses habe ich daher folgende Fälle konstruiert, die evtl. auf Bezirks- und/oder Kreisebene vorkommen können:
Fall 1:
Bei der Schlägerkontrolle vor dem Einspielen zum 1. Doppel eines Punktspieles erkennt der Spieler A, dass der Spieler B des Gegners mit einem unzulässigen Belag spielen will. A macht B auf den nicht mehr zugelassenen Belag aufmerksam. B nimmt daraufhin einen neuen Schläger mit zugelassenen
Belägen.
Folgen: Keine, das Einspielen und das Spiel läuft regulär bezüglich der Schlägerbeläge
Fall 2:
Bei der Schlägerkontrolle vor dem Einspielen zu seinem ersten Einzel erkennt der Spieler A, dass sein Gegner, der Spieler B, mit einem unzulässigen Belag spielen will. Im Doppel wurde keine Schlägerkontrollen durchgeführt. B hat also im Doppel mit einem nicht zugelassenen Belag gespielt. A macht nun B auf den nicht mehr zugelassenen Belag aufmerksam. B nimmt daraufhin einen neuen Schläger mit zugelassenen Belägen.
Folgen für das Doppel: Keine, weil das Doppel ohne rechtzeitige Beanstandung beendet wurde.
Folgen für das Einzel: Keine (wie in Fall 1)
Fall 3:
Wie Fall 1, aber B nimmt keinen neuen Schläger und will nun mit den nicht zugelassenen Belägen spielen.
Der Schiedsrichterausschuss empfiehlt in diesem Fall:
- Der Mannschaftsführer von A hat SOFORT (siehe WO A16 und §14 RVSTO des BTTV) unter Angabe des Spielstandes den Sachverhalt als Protest einzutragen. Unterschrift und Beweissicherung (Zeugen, Foto vom Schläger usw.) nicht vergessen.
- Hat der Spieler, mit evtl. unzulässigem Schläger das Spiel gewonnen, sollte der Mannschaftskampf so lange fortgesetzt werden, bis ein eindeutiges Ergebnis - auch mit umgekehrter Wertung dieses Einzels - feststeht (also bis zum 10ten, 11ten oder sogar bis zum 12ten Punkt spielen).
- Die Wertung des Protestes selbst erfolgt aber erst durch den Spielleiter!
- Auf jeden Fall ist nach der Protesteintragung das Doppel/Einzel (auch gegen den unzulässigen Schläger) zu spielen, weil sonst ein schuldhafter Spielabbruch vorliegt.
- Derzeit sieht die WO aber (noch) nicht verpflichtend vor, dass bis zum 10ten und ggf. bis zu weiteren Punkten gespielt werden muss. Die Mannschaft darf sich also diesbezüglich weigern. Sie riskiert aber in diesem Fall eine Neuansetzung, und somit natürlich auch, dass ein Gesamtsieg zu einer Niederlage wird.
- Gegen die Entscheidung des Spielleiters ist ein Einspruch beim Sportgericht des Bezirks möglich (§15 RVSTO des BTTV).
- Wenn der Belag nicht auf der ITTF - Liste aufgeführt ist und der Protest korrekt eingelegt wurde, bestehen sehr, sehr gute Chancen, dass dem Protest stattgegeben wird.
2. Verbot behandelter Beläge:
Das Belagmaterial muss ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung verwendet werden. Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
Allerdings dürfte die Beweisführung schwierig sein, dass ein Spieler mit behandelten Belägen spielt.
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