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Disziplinarorgan Anti-Doping bestätigt DTTB-Entscheidung / Keine Sperre im Fall Ovtcharov
Frankfurt/Bad Kreuznach. Das Disziplinarorgan Anti-Doping (DOG) unter Vorsitz des Bad Kreuznacher Staatsanwalts Hans-Philipp Hübinger hat die Entscheidung des Präsidiums des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) im Fall Dimitrij Ovtcharov bestätigt: Nach intensiver Prüfung des Falls sieht die Kommission keinerlei Beweise für ein Dopingverschulden des 22-jährigen Weltranglistenzwölften und wird keine Sperre aussprechen. Die Urinprobe Ovtcharovs vom 23. August 2010 enthielt Spuren der verbotenen Substanz Clenbuterol.
In der Begründung folgt das Disziplinarorgan dem DTTB-Präsidium: Es konnte „kein Verschulden“ Dimitrij Ovtcharovs im Sinne von Artikel 10.5.1 Anti-Doping-Ordnung (ADO) festgestellt werden. „Der Athlet hat zur Überzeugung des DOG dargelegt, dass die Substanz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch die Nahrungsaufnahme während der China Open ohne sein Wissen in seinen Körper gelangt ist“, heißt es in den Entscheidungsgründen des Beschlusses.
Experten Schänzer und Thieme: „kontaminierte Nahrungsmittel wahrscheinlichste Befunderklärung“
Das DOG berücksichtigte die vier weiteren Analysen anderer DTTB-Athleten, die an dem Pro-Tour-Turnier in China Mitte August teilgenommen hatten und deren Urinproben bei einer Nachkontrolle auf geringste Spuren der anabolen Substanz ebenfalls mit Clenbuterol belastet waren – jedoch in noch geringeren Mengen.
Daneben stützt sich die Kommission in ihrer Einschätzung auf die negative Haarprobe Ovtcharovs, die belegt, dass es keinen längeren oder intensiven Gebrauch von Mitteln gab, die Clenbuterol enthalten. Das DOG bezieht sich wie zuvor auch das DTTB-Präsidium auf die Einschätzung der nationalen Anti-Doping-Experten, Prof. Dr. Wilhelm Schänzer (Leiter des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule in Köln, ein IOC akkreditiertes Labor für Dopinganalytik) und Dr. Detlef Thieme (Leiter des Instituts für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Kreischa/Dresden), dass die Einnahme von Clenbuterol in therapeutisch wirksamer Dosis zu wesentlich höheren Testwerten hätte führen müssen und das Auftreten bekannter Nebenwirkungen wie Tremor, Schwindel, Nervosität und Übelkeit für einen Tischtennisspieler absolut kontraproduktiv seien.
Das DOG zitiert im Beschluss die Bewertung Prof. Schänzers vom 13. Oktober 2010: "Aufgrund der Tatsache, dass in den letzten Jahren zahlreiche Berichte über den illegalen Einsatz von Clenbuterol in der Tiermast in China bekannt und problematisiert wurden, ist die Annahme, dass bei allen Athleten eine Aufnahme von Clenbuterol in niedriger Menge über kontaminierte Nahrungsmittel erfolgte, die aus meiner Sicht wahrscheinlichste Befunderklärung."
Weikert: „Froh über Bestätigung unserer Entscheidung durch unabhängiges Disziplinarorgan“
"Nach der eingehenden Analyse dieses Falls durch das DTTB-Präsidium und Einbeziehung der Meinungen führender deutscher Anti-Doping-Experten im vergangenen Jahr waren wir uns sicher, dass auch andere Instanzen zu keiner anderen Auffassung gelangen würden“, erklärte DTTB-Präsident Thomas Weikert. „Trotzdem sind wir natürlich froh, dass auch das unabhängige Disziplinarorgan Anti-Doping unsere Entscheidung bestätigt hat.“
Gegen den Beschluss des Disziplinarorgans Anti-Doping des DTTB haben Welt-Anti-Doping-Agentur, die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland und der Tischtennis-Weltverband ITTF eine Einspruchsfrist von drei Wochen nach dem Eingang der kompletten Akte. Zuständiges Berufungsgericht ist der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne.
Quelle: tischtennis.de - Autor: (SH)