BTTV hat geschrieben:
Änderungen der Bestimmungen
Der Bundestag des DTTB im Dezember 2017 hat Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben – weitere Änderungen werden erst zur neuen Spielzeit gültig und werden entsprechend in der Veröffentlichung vom April 2018 aufgeführt. Die jetzigen Änderungen werden an dieser Stelle bzgl. des Inhalts kommentiert, aber nicht wie üblich textlich dargestellt.
Wettspielordnung
Die Vorgabe der Einhaltung der Bundes-WO wurde in A 1 nochmals bekräftigt.
In A 2.1 wird anstelle von A 7.2 abweichend von den ITTR geregelt, dass ab der Spielzeit 2019/2020 bei allen offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 (dies betrifft auch Punkt- und Pokalspiele) nur noch zelluloidfreie Bälle eingesetzt werden dürfen.
Die Altersklasseneinteilung in WO A 8 wurde erweitert.
Die Erläuterungen zur Anwendung von WES wurde in A 13.2 präzisiert.
Die Möglichkeit von gemischten Spielklassen wurde in A 13.3 auf die unteren Spielklassen gemäß WO A 1 beschränkt.
Der Berechnungsbeginn in A 17.2 für die TTR-Berechnung wurde einen Tag vorverlegt.
Die Wechsel- und Einsatzbestimmungen für Spieler der BSK wurde in B 4.1.4 präzisiert.
Vorgaben für Werbung auf Bällen wurden in L 3.11 aufgenommen.
Eine Änderung, die erst am 1.5.2018 in Kraft tritt und deshalb erst später offiziell veröffentlicht wird, soll an dieser Stelle bereits zur Planung der Vereine genannt werden:
Der gemischte Spielbetrieb gemäß WO A 13.2 ist im Bereich des BTTV für Erwachsene nicht mehr in den "unteren Spielklassen", sondern ab der Spielzeit 2018/2019 nur noch - ebenso wie für die Jugend - in der "untersten Gliederung" (d.h. auf Bezirksebene bis einschließlich neuer Bezirksoberliga) möglich.